General terms of sales, delivery and payment

General terms of sales, delivery and payment

(State: 01.10.2014)

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie?lich auf Grund dieser Gesch?ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f?r alle k?nftigen Gesch?ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr?cklich vereinbart werden. Bedingungen des K?ufers werden von uns nicht anerkannt, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen. Gegenbest?tigungen des Kunden, insbesondere seinen Hinweisen auf eigene Gesch?ftsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Sp?testens mit der Entgegennahme unserer Ware oder sonstiger Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

(2) Abweichungen von diesen Gesch?ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich best?tigt werden.

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und f?r Nachbestellungen unverbindlich.

(2) Alle Muster, Proben, Analysedaten, Zeichnungen, Gewichts-, Qualit?ts-, Ma?angaben sowie Werbehinweise und Normen geben nur unverbindliche Anhaltspunkte (Rahmenangaben) f?r die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften ausdr?cklich als geschuldete Beschaffenheit der Ware von den Vertragsparteien vereinbart werden. Die ?bernahme dar?ber hinausgehender Garantien ?ber die Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Muster werden zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt.

(4) Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder beh?rdlicher Vorschriften liegt, gilt die Bestellung des K?ufers gleichzeitig als Erkl?rung, dass diese Stoffe f?r einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden.

(5) Erstauftr?ge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich best?tigt oder ausgef?hrt werden.

(6) Abschlussvereinbarungen erlangen erst mit schriftlicher Best?tigung G?ltigkeit.

3. Genehmigungen, Umweltschutz

F?r die Erteilung beh?rdlicher Genehmigungen stehen wir nicht ein. Der Kunde sichert zu, dass er die Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften beachtet.

4. Preise

(1) Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Berechnung zu dem am Liefertag - f?r die gelieferte und abgenommene Menge - bei uns allgemein g?ltigen Preis.

(2) Bei Lieferungen an Unternehmen oder juristische Personen des ?ffentlichen Rechtes ist die jeweils g?ltige gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen nicht eingeschlossen.

(3) Werden bis zum Liefertag die auf Erzeugung, Umsatz und Transport liegenden Lasten wie Z?lle, Steuern, Frachten erh?ht oder neu begr?ndet, so erh?ht sich der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis entsprechend. Bei frachtfreier Lieferung gilt der vereinbarte Preis nur unter der Voraussetzung ungehinderten Transports. Etwaige Minderbelastungs-, Kleinwasser- oder Eiszuschl?ge gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Soll zoll- und/oder steuerbeg?nstigt geliefert werden, ist uns der dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vor der Auslieferung vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Ber?cksichtigung der am Tage der Lieferung geltenden Zoll- und Steuers?tze liefern.

5. Lieferung

(1) Die Wahl des Lieferwerks bzw. Abgangslagers bleibt uns vorbehalten.

(2) Wir schulden nur Lieferung aus eigenen Best?nden. Reicht die Lagermenge nicht zur Versorgung aller Kunden aus, sind wir unter Ber?cksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten berechtigt, die Lieferungen verh?ltnism??ig zuzuteilen, einzuschr?nken oder einzustellen.

(3) Der Versand an Unternehmer und juristische Personen des ?ffentlichen Rechts erfolgt f?r Rechnung des Kunden, falls nicht ausdr?cklich anders vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Versandart, Spediteur und/oder Frachtf?hrer. Ohne daf?r zu haften, bem?hen wir uns um den g?nstigsten Transport. Versicherung erfolgt nur auf ausdr?cklichen Wunsch des Kunden gegen Kostenerstattung. Mit der ?bergabe an den Spediteur oder Frachtf?hrer, sp?testens bei Verlassen der Versandstelle/Lieferstelle, geht die Gefahr - einschlie?lich der Beschlagnahme - auf den Kunden ?ber.

(4) Die Feststellung der f?r die Berechnung ma?gebenden Mengen erfolgt f?r s?mtliche Waren im Lieferwerk oder -lager, bei Anlieferung durch Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen mittels dieser. Sie ist bindend f?r den K?ufer und wird der Berechnung zu Grunde gelegt.

(5) Bei frachtfreier Lieferung erfolgt Lieferung im Tankwagen frei Haus. Abgepackte Waren frei Station bzw. frei Haus.

(6) Im Kesselwagen erfolgt die Lieferung - unter bahnamtlichem Vorbehalt - frei Station des K?ufers. Frachtfreie Lieferungen erfolgen bis zum Empfangsbahnhof. Der K?ufer ist verpflichtet, die Kesselwagen unverz?glich zu entleeren und an die Versandstelle fracht- und spesenfrei zur?ckzusenden. Ist der Kesselwagen nicht innerhalb von 48 Stunden entleert und in unbesch?digtem und ges?ubertem Zustand der Bahn zum R?cktransport ?bergeben worden, so werden dem K?ufer von diesem Zeitpunkt an die ?blichen Miets?tze und anfallenden Standgelder berechnet.

(7) Bei Lieferungen in Umschlie?ungen des Kunden sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsverm?gen zu pr?fen. Leihgebinde und Umschlie?ungen sind unverz?glich zu leeren, und sofort fracht- und spesenfrei, in reinem und unbesch?digten Zustand zur?ckzusenden, mit Ausnahme solcher Gebinde, die markt?blich nicht r?cknehmbar sind und mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden ?bergehen. Bei nicht restloser Entleerung verg?ten wir den verbleibenden Rest nicht. Entstehende Reinigungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr f?r Verlust und Besch?digung der Umschlie?ung vor R?ckgabe tr?gt der Kunde.

(8) Wenn Lieferfristen nicht vereinbart sind, muss die gekaufte Ware sofort abgenommen werden. Bei nicht rechtzeitigem Abruf oder rechtzeitiger Abnahme sind wir unbeschadet sonstiger Rechte ohne erneutes Angebot berechtigt, die f?lligen Mengen dem K?ufer auf seine Kosten und Gefahr zuzustellen oder auf Lager zu nehmen und als geliefert zu berechnen oder die Lieferung abzulehnen. In diesen F?llen des Annahmeverzugs wie auch bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des K?ufers haftet der K?ufer f?r den uns entstandenen Schaden, einschlie?lich etwaiger Mehraufwendungen. Die Gefahr eines zuf?lligen Untergangs oder einer zuf?lligen Verschlechterung der Kaufsache geht dann in dem Zeitpunkt auf den K?ufer ?ber, in dem dieser in Annahmeverzug ger?t.

(9) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgem??e Erf?llung der Verpflichtung des K?ufers voraus.

(10) Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.

(11) Angaben der Verk?uferin zu Lieferfristen sind unverbindlich.

6. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Streckengesch?ft

(1) Der K?ufer hat daf?r Sorge zu tragen, dass im Streckengesch?ft der Abholer unversteuertes oder zum erm??igten Steuersatz versteuertes Mineral?l als sein Beauftragter in Besitz nimmt.

(2) Der K?ufer steht daf?r ein, dass er und sein Abnehmer alle gesetzlichen und beh?rdlichen Vorschriften insbesondere f?r den Versand, die Lagerung und die Verwendung von unversteuertem oder zum erm??igten Steuersatz versteuertem Mineral?l einhalten.

(3) Der K?ufer ist verpflichtet, uns von allen durch sein oder seiner Abnehmer Tun oder Unterlassen ausgel?sten Z?llen, Abgaben und Strafen freizuhalten.

7. Abladen

Der Kunde hat unverz?glich und sachgem?? abzuladen. Wirken wir mit, so geschieht dieses ohne rechtliche Verpflichtung und auf Risiko des Kunden.

8. Lieferhindernisse, h?here Gewalt

(1) Ereignisse oder Umst?nde, die uns die Erf?llung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vor?bergehend oder dauernd, ganz oder teilweise unm?glich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschr?nken oder hinsichtlich des nicht erf?llten Teiles vom Vertrag zur?ckzutreten. In diesen F?llen sind wir ebenfalls berechtigt, wie in Ziffer 4 Abs. 2 zu verfahren. Insoweit stehen dem K?ufer keine Schadensersatzanspr?che zu. Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

(2) Zu den au?ergew?hnlichen Ereignissen z?hlen insbesondere Krieg, Terror, Aufruhr, St?rung von Transportwegen, beh?rdliche Ma?nahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfma?nahmen usw. Der K?ufer kann von uns die Erkl?rung verlangen, ob wir zur?cktreten oder innerhalb einer angemessenen, dem K?ufer zumutbaren Frist liefern wollen. Erkl?ren wir uns nicht oder erkl?ren wir, innerhalb der angemessenen Frist nicht liefern zu k?nnen, kann der K?ufer hinsichtlich des noch nicht erf?llten Teils zur?cktreten. Ersatzanspr?che - gleich welcher Art - stehen dem K?ufer nicht zu.

9. Gew?hrleistung und Haftung

(1) Handels?blich zugelassene und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur M?ngelr?ge. Offensichtliche M?ngel der Ware sollen von Verbrauchern unverz?glich nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen von Unternehmern und juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts sind sp?testens binnen drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Ware noch im Originalzustand befindet und uns die M?glichkeit der Nachpr?fung erhalten bleibt.

(2) Proben gelten nur dann als Nachweis f?r die tats?chlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wird, uns von einer einwandfreien Probenentnahme zu ?berzeugen. Die Probe muss mindestens 1 Kilogramm bzw. 1 Liter betragen. Die Kosten der Nachpr?fung tr?gt die unterliegende Partei.

(3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur M?ngelbeseitigung (soweit m?glich) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl zwischen M?ngelbeseitigung und Ersatzlieferung obliegt jedoch dann dem K?ufer, wenn er die Ware zu nicht gewerblichen Zwecken erwirbt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Im ?brigen tragen wir die Kosten nur insoweit, als sich diese nicht dadurch erh?hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf?llungsort verbracht wird.

(4) Sind wir zur M?ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder ist diese wirtschaftlich unverh?ltnism??ig oder verz?gert sie sich ?ber angemessene Fristen hinaus aus Gr?nden, die wir zu vertreten haben, oder schl?gt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der K?ufer nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zur?ckzutreten.

 

(5) Gew?hrleistungsanspr?che verj?hren nach Ablauf eines Jahres, nachdem der K?ufer die Ware empfangen hat, soweit nicht zwingend gesetzlich anders geregelt, insbesondere soweit nicht ein Verbrauchsg?terkauf vorliegt, sowie f?r die in Abs. (7) genannten Sch?den.

(6) Bei sonstigen Anspr?chen des Kunden haften wir f?r einfache Fahrl?ssigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschr?nkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden, wobei die Beschr?nkung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden auch dann gilt, wenn unsere Haftung auf grob fahrl?ssigem Verhalten unserer Erf?llungsgehilfen beruht. Im ?brigen haften wir vertraglich und au?ervertraglich nur f?r vors?tzliche und grob fahrl?ssige Pflichtverletzungen. Die genannten Haftungsausschl?sse und -beschr?nkungen gelten auch f?r die pers?nliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erf?llungs- und Verrichtungsgehilfen.

(7) Abs. (6) gilt nicht f?r solche Sch?den, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit beruhen, sowie f?r Anspr?che gem?? den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

10. Eigentumsvorbehaltszusicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung unserer s?mtlichen Forderungen gegen den K?ufer und mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung ber?hrt den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei vertragswidrigem Verhalten des K?ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur?ckzutreten; in dem Falle ist der K?ufer verpflichtet, s?mtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware unverz?glich auf seine Kosten an unser Abgangslager zur?ckzugeben. Nach unserer Wahl k?nnen wir die Kaufsache auch selbst zur?cknehmen. Der K?ufer gestattet uns f?r den Fall des R?cktritts schon heute ein ungehindertes Betreten seines bzw. des von ihm gemieteten, gepachteten oder sonst genutzten Grundst?cks. In der Zur?cknahme der Kaufsache durch uns, liegt ein R?cktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach R?cknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl?s ist auf die Verbindlichkeiten des K?ufers - abz?glich angemessener Verwaltungskosten - anzurechnen.

(2) Der K?ufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch?den ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Bei Pf?ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der K?ufer unverz?glich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem?? § 771 ZPO erheben k?nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au?ergerichtlichen Kosten einer Klage gem?? § 771 ZPO zu erstatten, haftet der K?ufer f?r den uns entstandenen Ausfall.

(4) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollst?ndiger Bezahlung unserer s?mtlichen Forderungen gegen den K?ufer und gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz auf den K?ufer ?ber.

(5) Der K?ufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Gesch?ftsgang weiterzuver?u?ern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H?he des/der Rechnungsendbetrages/-betr?ge unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver?u?erung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh?ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der K?ufer auch nach Abtretung erm?chtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unber?hrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K?ufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl?sen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, k?nnen wir verlangen, dass der K?ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh?rigen Unterlagen aush?ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh?renden Gegenst?nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh?ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu anderen vermischten Gegenst?nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des K?ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K?ufer uns anteilsm??ig Miteigentum ?bertr?gt. Der K?ufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f?r uns.

11. Sicherheiten

(1)Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht f?lligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abh?ngig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonit?t des K?ufers, Unterdeckung oder Liquidit?tsl?cken usw. auftreten oder sich das urspr?ngliche Kreditvolumen erh?ht.

(2) Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erf?llt, k?nnen wir f?r weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder den Gegenwert durch Nachnahme erheben. Au?erdem sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder der Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte f?r die Dauer des Zahlungsr?ckstandes die Lieferung zu verweigern und/oder w?hrend dieser Zeit f?llig gewordene Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und/oder die bestehenden Vertr?ge fristlos zu k?ndigen.

(3) Das Gleiche gilt, wenn bei dem Verk?ufer Ereignisse eintreten, die seine Kreditw?rdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder uns solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umst?nde erst nachtr?glich bekannt werden.

(4) Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K?ufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderung um mehr als 20 Prozent ?bersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

12. Zahlungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung f?llig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist f?r die Errechnung der Zahlungsfristen ma?gebend. Die Zahlung ist nur dann rechtm??ig, wenn wir ?ber den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen F?lligkeitstag auf unserem Bankkonto verf?gen k?nnen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in H?he des bank?blichen Zinssatzes f?r Kreditgew?hrung, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte ?ber dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Bei Rechtsgesch?ften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, betr?gt der Zinssatz f?r Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte ?ber dem Basiszinssatz.

(2) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein Lastschriftverfahren, z.B. auf Grund eines Abbuchungsauftrages oder einer Einzugserm?chtigung, vereinbart und schl?gt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden s?mtliche Restforderungen aus der Gesch?ftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden sofort f?llig.

(3) Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem K?ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr?che rechtskr?ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Aus?bung eines Zur?ckbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh?ltnis beruht.

(5) Alle Zahlungen werden stets als Kontokorrentzahlung betrachtet. d.h. jede Zahlung wird zun?chst auf die ?lteste Forderung jeglicher Art angerechnet. Dieses gilt auch f?r Gegenrechnungen.

(6) Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Einziehungs-, Diskont- und Bankspesen zu Lasten des K?ufers.

Diskontspesen, Wechselspesen und weitere anfallenden Bankspesen, sowie Verzugszinsen sind sofort zu zahlen.

F?r rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zur?ckhaltung eines Wechsels bei Nichteinl?sung ?bernehmen wir keine Haftung.

13. ?bertragbarkeit

Die Verk?uferin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten jederzeit auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen sowie auf Dritte, die wie die Verk?uferin zur Erf?llung geeignet sind, zu ?bertragen.

14. Umschlie?ungen, Tankfahrzeuge nebst Zubeh?r, Gebinde, Schlauchverbindungen (Beh?lter)

(1) Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden gestellte Beh?lter auf Eignung - insbesondere Sauberkeit - zu pr?fen. F?r infolge schadhafter oder sonst unzul?nglicher Beh?lter entstehende Sch?den oder M?ngel haften wir nicht.

(2) Container werden ausschlie?lich nur gegen eine Leihgeb?hr oder Kauf zur Verf?gung gestellt. Leihcontainer, die in einwandfreiem Zustand sind, k?nnen nur innerhalb 14 Tagen zur?ckgegeben werden.

(3) Bei Anlieferung auf Europaletten erfolgt der Tausch gegen gleichwertige gebrauchte oder neue Paletten. Bei Nichttausch erfolgt Berechnung gem?? Palettenschein.

(4) Die Verwendung von Einweg- und Containerpaletten erfolgt gegen Berechnung.

15. Rechtsanwendung, Erf?llungsort, Gerichtsstand

(1) F?r alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss ausl?ndischen Rechts nur das f?r die Rechtsbeziehungen inl?ndischer Parteien ma?gebende Recht am Sitz der Gesellschaft.

(2) Erf?llungsort f?r die Lieferung der Ware ist, die Versandstelle/Lieferstelle. Erf?llungsort f?r die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft.

(3) Sofern der K?ufer Kaufmann oder eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand K?ln. Wir sind jedoch berechtigt, den K?ufer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

16. Datenschutz

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Gesch?ftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten zu speichern sowie nach Ma?gabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde ist mit der Weitergabe seiner f?r eine Kreditversicherung erforderlichen Daten an den Kreditversicherer einverstanden.

17. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben diese Bedingungen im ?brigen voll wirksam. Die Parteien sind bereits jetzt einig, dass die unwirksame durch eine wirksame, beiden Vertragsparteien zumutbare Regelung ersetzt werden soll, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am n?chsten kommt.